Haftpflichtversicherung für Immobilien
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn eine Person oder Sache durch die eigene Immobilie zu Schaden kommt.
Hausratversicherung für Immobilien
Die Hausratversicherung schützt Ihren Hausrat vor verschiedenen Arten von Schäden monetär ab.
Risikolebensversicherung für Immobilien
Die Risikolebensversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor dem finanziellen Ruin, falls Ihnen etwas zustößt.
Rechtsschutzversicherung für Immobilien
Der Immobilien-Rechtsschutz schützt Sie bei allen Streitigkeiten rund um die Immobilie. Egal ob Sie Eigentümer oder Vermieter sind!
Elementarversicherung für Immobilien
Die Elementarversicherung: Schützen Sie ihr Haus oder Wohnung gegen Naturgefahren ab.
Wohngebäudeversicherung für Immobilien
Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihre Immobilie vor den Folgen von Feuer-, Sturm- und Hagel sowie Schäden durch Wasserleitungen.
Neben einer Kontaktherstellung führen wir keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34i Gewo und als Darlehensvermittler nach § 34c GewO aus.
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Die wichtigsten Versicherungen für Immobilienbesitzer
Eine Immobilie ist eine Kapitalanlage und sichert Ihre Existenz. Um diese Existenz zu schützen und Ihr Vermögen zu sichern, sollten Sie also auch Ihre Immobilie und Ihren Besitz absichern. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, die Immobilie, sowie Ihre Möbel bestmöglich zu versichern. So stehen Sie im Falle eines Falles nicht alleine dar und bekommen den entstandenen Schaden vom Versicherer ersetzt.
Hausratversicherung

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Restschuld- und Risikolebensversicherung, Versicherung für die Immobilienfinanzierung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Kapitallebensversicherung

Aber auch der Abschluss einer Kapitallebensversicherung ist äußerst sinnvoll. Sie stellt eine Kombination zwischen einer Risikolebensversicherung und einem Sparvertrag. Bei der Kapitallebensversicherung sichern Sie also Ihre Familie bei Ihrem Tod ab. Gleichzeitig sparen Sie aber auch Vermögen an, das zu einem vereinbarten Termin ausgezahlt wird, wenn Sie diesen erleben. So steht Ihnen zu einem bestimmten Termin eine schöne Summe zur Erfüllung Ihrer Wünsche zur Verfügung. Sollten Sie diesen Zeitpunkt nicht erleben, haben Sie wenigstens die Gewissheit, dass Ihre Familie gut versorgt ist.
Elementarversicherung, Elementarschaden Police

Wohngebäudeversicherung, Brandschutzversicherung, Gebäudebrandversicherung, Brandversicherung, Feuerversicherung

Rechtsschutzversicherung, Vermieter-/ Immobilien-Rechtschutzversicherungen, Immobilien-Rechtsschutz
Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits. Während die private Rechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten im privaten Bereich finanziell zur Seite steht, benötigen Immobilienbesitzer einen zusätzlichen Schutz – den Immobilien-Rechtsschutz. Die Immobilien-Rechtsschutzversicherung wird finanziell für Anwaltskosten einstehen, die im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie entstehen. Sind Sie Vermieter einer Wohnung oder einen Hauses, müssen Sie gesondert eine Vermieterrechtsschutzversicherung abschließen. Sorgen Sie vor, und schützen Sie sich vor den immer teurer werdenden Gerichtskosten richtig ab. Denn wer weiß schon, welche Streitigkeiten oder Klagen in Zukunft auftreten könnten, gegen die Sie gerichtlich vorgehen möchten oder sogar müssen.
FAQs
- Hausratversicherung
- Rechtsschutzversicherung für Immobilieneigentümer
- Restschuldversicherung- und Risikolebensversicherung
- Hausbesitzerhaftpflichtversicherung und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Elementarschaden-Police
Alle Hauseigentümer müssen dafür Sorge tragen, dass in Ihrem Haus oder Grundstück niemand zu Schaden kommt. Entsteht ein Sachschaden oder sogar Personenschaden, so muss der Immobilieneigentümer dafür haften.
Daraufhin prüft die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, ob und in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch für den Geschädigten besteht. Bei berechtigten Forderungen leistet die Versicherung einen Schadensersatz. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen werden versucht abgewendet zu werden.
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist für folgende Personenkreise wichtig:
- Eigentümer von Mehrfamilienhäusern.
- Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, wenn diese ganz oder teilweise vermietet werden.
- Eigentümer von Grundstücken, die unbebaut sind.
- Gemeinschaften von Wohnungseigentümern.
- Bewohner mit lebenslangem Wohnrecht, sogenannte Nießbraucher.
Hier ein paar Beispiele ab wann die Haftpflichtversicherung für Immobilien greift:
- Ein Fußgänger rutscht bei Glatteis auf dem Gehweg vor Ihrer Immobilie aus und verletzt sich.
- Eine Person stürzt aufgrund einer beschädigten Treppe in Ihrem vermieteten Haus.
- Der Hausmeisterservice vergisst im Winter auf Ihrem Anwesen den Schnee zu räumen. Ein Fußgänger rutscht aus und bricht sich einen Knochen.
- Durch einen fallenden Ast wird ein parkendes Auto beschädigt. Der Baum steht auf Ihrem Grundstück.
- Das Licht im Treppenhaus ist defekt und ein Besucher stolpert und bricht sich den Arm.
- Während eines Unwetters lösen sich Dachziegel und beschädigen ein parkendes Auto.
- Ein Feuer auf Ihrem Grundstück greift auf das Anwesen des Nachbarn über.
- Kinder verletzen sich auf Ihrem unbebauten Grundstück.
- Der Balkon ist marode, bröckelt ab und verletzt einen Passanten.
Alle beweglichen Gegenstände im Haushalt zählen zum Hausrat.
- Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Geschirr, Dekoration und Textilien.
- Elektronische Geräte und Unterhaltungselektronik, wie Fernseher, Hi-Fi Analgen und Spielekonsolen
- Wertsachen wie Bargeld, Schmuck und Werkzeug.
- Freizeitgegenstände die für Sport oder das Hobby benutzt werden.
- Gartengegenstände wie Gartenmöbel und Gartengeräte.
Als Faustregel kann man folgende Aussage treffen: Alle Gegenstände, die Sie bei einem Umzug mitnehmen können und zu Ihrem Eigentum zählen sind durch eine Hausratversicherung abgedeckt. Die Versicherung zahlt bei Schäden oder Verlust.
Folgende Arten von Schäden sind durch eine Hausratversicherung abgesichert:
- Brand der Immobilie
- Diebstahl bei Einbruch
- Raub im eigenen Zuhause
- mutwillige Beschädigung durch Dritte
- Schäden durch Leitungswasser
- Unwetter- und Hagelschäden
Die Risikolebensversicherung versichert das eigene Leben für einen frei bestimmbaren Zeitraum und einer vorher definierten Versicherungssumme. Verstirbt man während dieser Vertragslaufzeit, so zahlt die Versicherungsgesellschaft den Hinterbliebenen diese vorher definierte Versicherungssumme im gesamten Umfang aus. Eine Risikolebensversicherung hilft also, Familie und Angehörige im eigenen Todesfall vor Schulden und Armut abzusichern.
Grundsätzlich versichert man das eigene Leben. Im Ernstfall werden Familie und Angehörige nach dem Tod ausbezahlt. Auszahlungsberechtigte kann man auf Wunsch beim Vertragsabschluss benennen. Die Restschuldversicherung versichert auch das eigene Leben. Im Todesfall erhält jedoch der Darlehnsgeber die Versicherungssumme der Versicherung zur Tilgung der Restschuld und Zinsen. Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung versichern Eheleute das Leben des jeweils anderen Partners. Verstirbt eine der beiden Personen, so ist der oder die Hinterbliebene zur Auszahlungssumme berechtigt, um sich finanziell abzusichern.
