Haftpflichtversicherung für Immobilien
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn eine Person oder Sache durch die eigene Immobilie zu Schaden kommt.
Hausratversicherung für Immobilien
Die Hausratversicherung schützt Ihren Hausrat vor verschiedenen Arten von Schäden monetär ab.
Risikolebensversicherung für Immobilien
Die Risikolebensversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor dem finanziellen Ruin, falls Ihnen etwas zustößt.
Rechtsschutzversicherung für Immobilien
Der Immobilien-Rechtsschutz schützt Sie bei allen Streitigkeiten rund um die Immobilie. Egal ob Sie Eigentümer oder Vermieter sind!
Elementarversicherung für Immobilien
Die Elementarversicherung: Schützen Sie ihr Haus oder Wohnung gegen Naturgefahren ab.
Wohngebäudeversicherung für Immobilien
Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihre Immobilie vor den Folgen von Feuer-, Sturm- und Hagel sowie Schäden durch Wasserleitungen.
Neben einer Kontaktherstellung führen wir keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34i Gewo und als Darlehensvermittler nach § 34c GewO aus.
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Die wichtigsten Versicherungen für Immobilienbesitzer
Eine Immobilie ist eine Kapitalanlage und sichert Ihre Existenz. Um diese Existenz zu schützen und Ihr Vermögen zu sichern, sollten Sie also auch Ihre Immobilie und Ihren Besitz absichern. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, die Immobilie, sowie Ihre Möbel bestmöglich zu versichern. So stehen Sie im Falle eines Falles nicht alleine dar und bekommen den entstandenen Schaden vom Versicherer ersetzt.
Hausratversicherung
Um die Notwendigkeit dieser Versicherung zu erläutern, muss man erst einmal erklären, was genau der Hausrat ist. Hausrat ist alles, was sich in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung befindet und das Sie mitnehmen würden, wenn Sie umziehen. Dazu gehören beispielsweise Kleidung, Mobiliar, technische Geräte, aber auch Laminat, den Sie als Mieter eingebracht haben. Eine Hausratversicherung entschädigt Sie bei Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, und Sturm/Hagel an Ihrem Hausrat entstanden sind. Zusätzlich kann man seinen Hausrat auch gegen Elementarschäden absichern. Stellen Sie sich einmal vor, in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung brennt es. Auch wenn nicht jeder Raum durch den Brand betroffen ist, ist es sehr häufig so, dass alle Hausratgegenstände durch den Brand, den Ruß oder durch Löschwasser zerstört sind. Sie stünden dann, wenn Sie keine Versicherung haben, ohne Kleidung oder Möbel dar. Eine Hausratversicherung ersetzt Ihnen den entstandenen Schaden zum Neuwert. Sie bekommen also Geld um die zuvor vorhandenen Gegenstände in gleicher Art und Güte neu zu erwerben.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Mittlerweile weiß fast jeder über die Wichtigkeit einer Privathaftpflichtversicherung bescheid. Sie schützt Sie vor finanziellen Risiken, wenn anderen durch Sie ein Schaden entsteht. So ist dies auch bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Allerdings schützt diese Sie vor dem finanziellen Risiko, wenn durch Ihr Haus oder Grundstück ein Schaden entsteht. Stellen Sie sich einmal vor, Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus. In diesem Fall haben Sie eine Schneeräumpflicht und dafür zu sorgen, dass die Wege zu Ihrem Haus eisfrei sind. Da es allerdings früh morgens ist, haben Sie die Wege noch nicht geräumt. Der Zeitungsausträger kommt, rutscht auf Ihrem Grundstück aus und fällt hin. Dabei hat er sich möglicherweise schwer verletzt und muss im Krankenhaus behandelt werden. Diese Krankenhauskosten, die schnell in die Zehntausende gehen, werden vorerst von der Krankenversicherung des Verletzten übernommen. Allerdings wird diese die Kosten später von Ihnen zurückverlangen. Solche Fälle können schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für ist daher für Hausbesitzer unerlässlich.
Restschuld- und Risikolebensversicherung, Versicherung für die Immobilienfinanzierung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Kapitallebensversicherung
Haben Sie eine Immobilie finanziert, so ist der Abschluss der oben genannten Versicherungen für Sie teilweise ein Muss. Aber auch wenn es kein Muss darstellt, ist der Abschluss dieser Versicherung für Ihre Familie und deren finanzielle Zukunft unabdingbar. Die Restschuld- und Risikolebensversicherung sichert, im Falle Ihres Todes, die Rückzahlung des Kredits ab. Sie sorgen also dafür, dass Ihre Familie finanziell abgesichert ist. Aufgrund des Wegfalls Ihres Einkommens könnte Ihre Familie eventuell die Raten für die Abzahlung des Kredits nicht mehr leisten und würde zusätzlich zum privaten Verlust auch noch das Haus und damit ihr Zuhause verlieren. Je nach Umständen kann es auch sein, dass die Bank von Ihnen den Abschluss einer Lebensversicherung für die Immobilienfinanzierung fordert. Nicht nur der Tod des Hauptverdieners, sondern auch eine Berufsunfähigkeit kann ganze Familie in den Ruin treiben. Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten können, wird Ihr Einkommen wegfallen. Die geringe Summe, die Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, ist bei Weitem nicht ausreichend um den Lebensstandard von Ihnen und Ihrer Familie zu halten. Auch Kredite könnten nicht mehr abgezahlt werden. Sichern Sie sich und Ihre Lieben daher mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
Aber auch der Abschluss einer Kapitallebensversicherung ist äußerst sinnvoll. Sie stellt eine Kombination zwischen einer Risikolebensversicherung und einem Sparvertrag. Bei der Kapitallebensversicherung sichern Sie also Ihre Familie bei Ihrem Tod ab. Gleichzeitig sparen Sie aber auch Vermögen an, das zu einem vereinbarten Termin ausgezahlt wird, wenn Sie diesen erleben. So steht Ihnen zu einem bestimmten Termin eine schöne Summe zur Erfüllung Ihrer Wünsche zur Verfügung. Sollten Sie diesen Zeitpunkt nicht erleben, haben Sie wenigstens die Gewissheit, dass Ihre Familie gut versorgt ist.
Elementarversicherung, Elementarschaden Police
Wie Sie sicherlich in letzter Zeit im Fernsehen verfolgt haben, werden wir in Deutschland und ganz Europa immer häufiger von heftigen Unwettern heimgesucht. Meist sind das Unwetter mit Starkregen, das zur Überlastung der Kanalisation führt und somit weite Straßenabschnitte überschwemmt. Schäden, die durch solche Unwetter an Ihrem Eigentum entstehen, können Sie durch eine Elementarversicherung absichern. Eine Elementarschaden Police muss sowohl für das Wohngebäude als auch für den Hausrat abgeschlossen werden. Die Elementarversicherung umfasst Schäden durch Naturgewalten. Dazu zählen Schäden durch Überschwemmung, witterungsbedingten Rückstau, Erdfall, Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen und Schneedruck entstehen. Auch wenn Schäden durch Erdbeben in weiten Teilen Deutschlands eher selten sind, so ist die Elementarversicherung durchaus sehr wichtig. Schäden durch Überschwemmungen beispielsweise, können Ihr gesamtes Gebäude oder Ihren Hausrat zerstören. Bitte beachten Sie, dass eine normale Wohngebäudeversicherung diese Schäden nicht abdeckt. Schäden aus Elementargefahren müssen gesondert versichert werden und explizit in Ihrer Versicherungspolice genannt werden.
Wohngebäudeversicherung, Brandschutzversicherung, Gebäudebrandversicherung, Brandversicherung, Feuerversicherung
Mit dieser Art von Versicherung schützen Sie Ihr wichtigstes Hab und Gut ab – Ihr Gebäude. Früher war es Pflicht, jedes Gebäude gegen Brand beziehungsweise Feuer zu versichern. Diese Feuerversicherung oder Brandschutzversicherung musste also jeder Hausbesitzer abschließen. Heute ist man im Versicherungsgewerbe zumeist von der reinen Brandversicherung zur verbundenen Wohngebäudeversicherung übergegangen. Diese sichert, im Gegensatz zur reinen Gebäudebrandversicherung Ihr Gebäude nicht nur gegen Schäden durch Feuer, sondern auch gegen Schäden durch Leitungswasser, sowie Sturm und Hagel ab. Laut GDV, dem Gesamtverband deutscher Versicherer entsteht alle 30 Sekunden in Deutschland ein Schaden durch Leitungswasser. Die Kosten, die dabei für die Versicherer entstehen, sind enorm. Sichern Sie Ihr Gebäude nicht richtig ab, werden all diese Kosten, die bei einem Schaden anfallen, an Ihnen hängen bleiben. Je nach Höhe kann dies ganz schnell existenzbedrohend sein.
Rechtsschutzversicherung, Vermieter-/ Immobilien-Rechtschutzversicherungen, Immobilien-Rechtsschutz
Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits. Während die private Rechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten im privaten Bereich finanziell zur Seite steht, benötigen Immobilienbesitzer einen zusätzlichen Schutz – den Immobilien-Rechtsschutz. Die Immobilien-Rechtsschutzversicherung wird finanziell für Anwaltskosten einstehen, die im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie entstehen. Sind Sie Vermieter einer Wohnung oder einen Hauses, müssen Sie gesondert eine Vermieterrechtsschutzversicherung abschließen. Sorgen Sie vor, und schützen Sie sich vor den immer teurer werdenden Gerichtskosten richtig ab. Denn wer weiß schon, welche Streitigkeiten oder Klagen in Zukunft auftreten könnten, gegen die Sie gerichtlich vorgehen möchten oder sogar müssen.
FAQs
- Hausratversicherung
- Rechtsschutzversicherung für Immobilieneigentümer
- Restschuldversicherung- und Risikolebensversicherung
- Hausbesitzerhaftpflichtversicherung und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Elementarschaden-Police
Alle Hauseigentümer müssen dafür Sorge tragen, dass in Ihrem Haus oder Grundstück niemand zu Schaden kommt. Entsteht ein Sachschaden oder sogar Personenschaden, so muss der Immobilieneigentümer dafür haften.
Daraufhin prüft die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, ob und in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch für den Geschädigten besteht. Bei berechtigten Forderungen leistet die Versicherung einen Schadensersatz. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen werden versucht abgewendet zu werden.
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist für folgende Personenkreise wichtig:
- Eigentümer von Mehrfamilienhäusern.
- Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, wenn diese ganz oder teilweise vermietet werden.
- Eigentümer von Grundstücken, die unbebaut sind.
- Gemeinschaften von Wohnungseigentümern.
- Bewohner mit lebenslangem Wohnrecht, sogenannte Nießbraucher.
Hier ein paar Beispiele ab wann die Haftpflichtversicherung für Immobilien greift:
- Ein Fußgänger rutscht bei Glatteis auf dem Gehweg vor Ihrer Immobilie aus und verletzt sich.
- Eine Person stürzt aufgrund einer beschädigten Treppe in Ihrem vermieteten Haus.
- Der Hausmeisterservice vergisst im Winter auf Ihrem Anwesen den Schnee zu räumen. Ein Fußgänger rutscht aus und bricht sich einen Knochen.
- Durch einen fallenden Ast wird ein parkendes Auto beschädigt. Der Baum steht auf Ihrem Grundstück.
- Das Licht im Treppenhaus ist defekt und ein Besucher stolpert und bricht sich den Arm.
- Während eines Unwetters lösen sich Dachziegel und beschädigen ein parkendes Auto.
- Ein Feuer auf Ihrem Grundstück greift auf das Anwesen des Nachbarn über.
- Kinder verletzen sich auf Ihrem unbebauten Grundstück.
- Der Balkon ist marode, bröckelt ab und verletzt einen Passanten.
Alle beweglichen Gegenstände im Haushalt zählen zum Hausrat.
- Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Geschirr, Dekoration und Textilien.
- Elektronische Geräte und Unterhaltungselektronik, wie Fernseher, Hi-Fi Analgen und Spielekonsolen
- Wertsachen wie Bargeld, Schmuck und Werkzeug.
- Freizeitgegenstände die für Sport oder das Hobby benutzt werden.
- Gartengegenstände wie Gartenmöbel und Gartengeräte.
Als Faustregel kann man folgende Aussage treffen: Alle Gegenstände, die Sie bei einem Umzug mitnehmen können und zu Ihrem Eigentum zählen sind durch eine Hausratversicherung abgedeckt. Die Versicherung zahlt bei Schäden oder Verlust.
Folgende Arten von Schäden sind durch eine Hausratversicherung abgesichert:
- Brand der Immobilie
- Diebstahl bei Einbruch
- Raub im eigenen Zuhause
- mutwillige Beschädigung durch Dritte
- Schäden durch Leitungswasser
- Unwetter- und Hagelschäden
Die Risikolebensversicherung versichert das eigene Leben für einen frei bestimmbaren Zeitraum und einer vorher definierten Versicherungssumme. Verstirbt man während dieser Vertragslaufzeit, so zahlt die Versicherungsgesellschaft den Hinterbliebenen diese vorher definierte Versicherungssumme im gesamten Umfang aus. Eine Risikolebensversicherung hilft also, Familie und Angehörige im eigenen Todesfall vor Schulden und Armut abzusichern.
Grundsätzlich versichert man das eigene Leben. Im Ernstfall werden Familie und Angehörige nach dem Tod ausbezahlt. Auszahlungsberechtigte kann man auf Wunsch beim Vertragsabschluss benennen. Die Restschuldversicherung versichert auch das eigene Leben. Im Todesfall erhält jedoch der Darlehnsgeber die Versicherungssumme der Versicherung zur Tilgung der Restschuld und Zinsen. Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung versichern Eheleute das Leben des jeweils anderen Partners. Verstirbt eine der beiden Personen, so ist der oder die Hinterbliebene zur Auszahlungssumme berechtigt, um sich finanziell abzusichern.